Kinder bis zum 14. Lebensjahr dürfen die Anlage ausschließlich unter der Aufsicht einer erziehungsberechtigten Person, mit schriftlichem Einverständnis, nutzen.
Eine erwachsene Person darf ein Kind beaufsichtigen.
Jugendliche unter 18 Jahren
Ab dem 14. Lebensjahr können Minderjährige ohne die Begleitung eines Erwachsenen zum Bouldern kommen, sobald die Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person vorliegt.